Homepage
Einleitung

Horst Rabe/Heide Stratenwerth:
Die Politische Korrespondenz Kaiser Karls V. und ihre wissenschaftliche Erschließung
1


1. Begriff und historische Bedeutung der Politischen Korrespondenz Karls V.

Angesichts der überragenden Bedeutung Kaiser Karls V. für die europäische Geschichte des 16. Jahrhunderts bestand seit jeher ein lebhaftes Interesse an den Quellen zur Geschichte des Kaisers, und schon frühzeitig war auch deutlich, daß die Politische Korrespondenz Karls V. einen besonders wichtigen, ja: den Kernbereich dieser Quellen darstellte2. So setzten einschlägige Editionen bereits vor der Mitte des 19. Jahrhunderts ein, und ihre Reihe ist bis in die jüngste Zeit nicht abgerissen3. Auf der Quellengrundlage der Politischen Korrespondenz unternommene Forschungen sind demgegenüber allerdings eher spärlich geblieben. Die Gründe dafür liegen zum einen in der Unerschlossenheit dieser überaus umfänglichen und zugleich auf eine Vielzahl von Archiven aufgesplitterten Korrespondenz, zum anderen - das gilt jedenfalls für die deutsche Historiographie der letzten Jahrzehnte - in der Abkehr der historischen Forschung von politischer Geschichte überhaupt. Indessen scheint das Pendel der Interessen seit einiger Zeit - und verstärkt seit den weltpolitischen Umbrüchen der späten achtziger Jahre - doch wieder in die andere Richtung auszuschlagen: Eine neue und von neuen, vertieften Fragestellungen geprägte Aufmerksamkeit der Historiker für politische Geschichte ist unverkennbar. Die Erschließung der Politischen Korrespondenz Karls V. erscheint deshalb als eine nicht nur langfristig sinnvolle, sondern auch durchaus aktuelle Forschungsaufgabe.

Der Begriff "Politische Korrespondenz" hat - jedenfalls in seiner Anwendung auf die Korrespondenz Karls V. - anscheinend erst zu Ausgang des 19. Jahrhunderts in die historische Fachsprache Eingang gefunden4. Bis dahin sprach man einfach von "Korrespondenz" bzw. von "Briefen", gelegentlich auch - unter Rekurs auf die inhaltliche Bedeutung dieser Korrespondenz, aber aktenkundlich sehr unbestimmt - von "Staatspapieren"5. Zu einer genaueren Diskussion der neuen Begrifflichkeit kam es nicht. Schon die immerhin naheliegende Frage, wie das Verhältnis der "politischen" zur Korrespondenz des Kaisers überhaupt zu bestimmen wäre, wurde kaum erörtert, und nicht besser stand es um die Frage, ob als Politische Korrespondenz Karls V. die Korrespondenz auch seiner führenden Räte und Regenten oder aber nur der persönliche Briefwechsel des Kaisers verstanden werden solle. Die erste dieser Fragen, deren genauere Beantwortung ja schwierige Bestimmungen des "Politischen" im 16. Jahrhundert erfordert hätte, erwies sich indessen schon bald als praktisch irrelevant. Bei zunehmender Kenntnis der Quellen stellte sich nämlich immer deutlicher heraus, daß die in den Archiven überhaupt überlieferte Korrespondenz Karls V. insgesamt und durchweg von politischen Themen beherrscht wurde - genauer: von Themen, deren politische Relevanz auch und gerade für das 16. Jahrhundert außer Frage steht6. Bezeichnenderweise findet sich in den vielen tausend Stücken der Korrespondenz des Kaisers kaum jemals ein Brief privaten Inhalts; auch über die persönliche Frömmigkeit des Kaisers gibt seine Korrespondenz kaum irgendeine Auskunft, nicht einmal der Briefwechsel mit den Beichtvätern 7. Was immer Karl V. ansonsten dachte und empfand - seine Korrespondenz war Politik, sonst nichts. Der Begriff der Politischen Korrespondenz Karls V. weist also auf ein Wesensmerkmal dieser Korrespondenz insgesamt hin und meint nicht etwa bloß einen besonderen Teil derselben. Sehr viel schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wessen Korrespondenz des genaueren zur Politischen Korrespondenz Karls V. gerechnet werden soll, als historische Frage formuliert: in welchem Verhältnis die Korrespondenz der Regenten und der vornehmsten Räte des Kaisers zur Politischen Korrespondenz Karls V. stand. Die ältere Forschung hat diese Frage - wenn überhaupt - wiederum nicht sehr konsistent beantwortet. Typisch dafür ist Karl Lanz, der in den drei Bänden seiner "Correspondenz des Kaisers Karl V." (1844-1846) zwar im wesentlichen Briefe aus der persönlichen Korrespondenz des Kaisers bot, daneben aber doch auch manche Stücke aus dem Briefwechsel der Regenten und Räte Karls V. - nota bene: ohne Begründung dieses Verfahrens oder auch nur der konkreten Auswahl. Als jedoch in der Folgezeit der gewaltige Umfang der Quellen zur Geschichte Karls V. allmählich deutlicher ans Licht trat, neigte man, im wesentlichen aus forschungspraktischen Gründen, einer zugleich strikteren und engeren Begrifflichkeit zu. Das gilt insbesondere für die so wichtigen Arbeiten Karl Brandis zur Erschließung der Politischen Korrespondenz Karls V. Brandi nämlich beschränkte sich - wenigstens anfänglich - prinzipiell und ausdrücklich auf den Briefwechsel des Kaisers selbst, genauer: auf die in den Registraturen der kaiserlichen Kanzlei erwachsenen Korrespondenzen8 - welcher Rekurs auf die Kanzleiregistraturen es ihm immerhin erlaubte, die Korrespondenz doch auch der leitenden Räte des Kaisers zur Politischen Korrespondenz Karls V. zu rechnen. Aber Brandi hielt sein restriktives Verständnis der Politischen Korrespondenz Karls V. auch hinsichtlich des Briefwechsels der Regenten nicht durch, den er vielmehr ebenfalls zunehmend in die Politische Korrespondenz des Kaisers einbezog - jedenfalls soweit es ihm "zur Erläuterung" der kaiserlichen Korrespondenz sinnvoll erschien9. A. Hasenclever, der 1928 im Auftrag Brandis die Pariser Bibliotheken und Archive auf Politische Korrespondenz Karls V. hin durchsah, nahm überhaupt den gesamten in diesen Beständen erhaltenen Briefwechsel auch der Regenten des Kaisers auf10, und Graf Looz-Corswarem verfuhr einige Jahre später bei seiner Aufnahme der römischen Korrespondenz Karls V. in Madrid und Simancas anscheinend nicht anders11.


Dieser weitere Begriff der Politischen Korrespondenz Karls V. erscheint in der Tat sinnvoll, und zwar aus Gründen des inneren Zusammenhangs dieser Korrespondenz - als wichtigsten Instruments nämlich der politischen Kommunikation im Regierungssystem Karls V.12.

Die historische Wirkungskraft Karls V. beruhte ja nicht nur auf dem gewaltigen Komplex seiner Reiche in Europa und Übersee; hinzu kam vielmehr, daß der Kaiser, zumindest seit Ausgang der zwanziger Jahre, seine Herrschaftsrechte in der Vielzahl seiner einzelnen Länder ständig, gezielt und entschieden als Mittel seiner Politik zu mobilisieren und einzusetzen suchte: im Dienst einer einheitlichen politischen Konzeption nämlich in allen entscheidenden Fragen der Politik, zugleich freilich unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen verfassungspolitischen, ökonomischen oder auch kirchlichen Verhältnisse seiner einzelnen Reiche. Es versteht sich, daß eine solche Intensivierung von Politik eine enorme Intensivierung auch der politischen Kommunikation bedurfte - der Kommunikation insbesondere mit den Regenten, die in den einzelnen Ländern des Kaisers während dessen Abwesenheit die Regierung führten und insofern, neben dem Kaiser selbst, die eigentlich tragenden Säulen seines politischen Systems bildeten.

Nun gab es Intensivierungen von Politik und politischer Kommunikation im 16. Jahrhundert nicht nur bei Karl V.; es handelte sich hier ja um eine der wichtigsten Wandlungen der politischen Strukturen Europas an der Schwelle der Neuzeit überhaupt. Der maßgebende Träger solcher Intensivierung war in der Regel die damals neugeschaffene oder doch kräftig ausgebaute fürstliche Zentralverwaltung. Das galt auch für die Mehrzahl der habsburgischen Herrschaften, in denen eben jetzt sehr lebenskräftige und weithin vorbildhafte Organisationen der Zentralverwaltung geschaffen wurden: in Spanien und den Niederlanden nicht anders als in den österreichischen Erblanden. In nur sehr viel geringerem Maße galt das freilich schon für das Heilige Römische Reich, und noch viel schwächer ausgebaut waren die Institutionen der Gesamtregierung des Kaisers, also der obersten Ebene seiner Regierung oberhalb der einzelnen Länder. Zwar versuchte der Großkanzler Gattinara in den zwanziger Jahren, mit einem eigenen Staatsrat eine übergeordnete Zentralbehörde für die Gesamtheit der Reiche und Herrschaften des Kaisers aufzubauen; der Versuch blieb jedoch Stückwerk, und der Tod Gattinaras 1530 bedeutete das Ende auch seiner Konzeption des Staatsrats13. Statt seiner führte Karl V. von jetzt an bis zum Ende seiner Regierungszeit die Geschäfte in Person: unmittelbar unterstützt durch nur wenige, sachlich höchst kompetente Räte, zugleich jedoch in zumeist dichter Kommunikation mit den Regenten seiner einzelnen Länder. Die wichtigste Form dieser Kommunikation aber bestand in der Korrespondenz des Kaisers - oder auch seiner führenden Räte - mit den Regenten. Diese Korrespondenz spiegelt nicht nur die politischen Entscheidungen des Kaisers und deren Umsetzung durch die Regenten; sie dokumentiert vielmehr darüberhinaus immer wieder auch die politische Meinungsbildung des Kaisers, wie sie sich in der Kommunikation mit den Regenten vollzog. Auf Grund dieser engen Einbeziehung der Regenten in die politischen Entscheidungen des Kaisers war es des weiteren möglich, daß die Regenten für die ihnen übertragenen Bereiche der kaiserlichen Politik in mehr oder weniger selbständiger Weise - und jedenfalls auch in Gestalt eigener Korrespondenz mit Dritten - Verantwortung übernahmen. Der innere Zusammenhang dieses politischen Systems aber war so dicht, daß die Politische Korrespondenz des Kaisers wie seiner Regenten als einheitliches Instrument der Kommunikation und Steuerung dieses Systems begriffen werden muß.

Die Notwendigkeit einer Intensivierung der Kommunikation galt nun freilich nicht nur für die Innenbeziehungen des politischen Systems Karls V. Das 16. Jahrhundert war ja nicht zufällig auch eine Epoche verdichteter zwischenstaatlicher Beziehungen, und in diesen Zusammenhang gehört nicht zuletzt die Errichtung ständiger Gesandtschaften, wie sie Karl V. beim Papst sowie bei den wichtigsten europäischen Fürsten, auch in Venedig, unterhielt14. Die Korrespondenz mit diesen ständigen Gesandten oder auch mit Sondergesandten an europäischen Höfen macht deshalb einen weiteren wichtigen Bereich der Politischen Korrespondenz Karls V. aus; hinzu kommen noch die Instruktionen für sonstige kaiserliche Gesandte - etwa zu den Reichstagen, wenn der Kaiser nicht selbst in Deutschland weilte -, und die Berichte dieser Gesandten oder Kommissare. Zusammenfassend: Als Politische Korrespondenz Karls V. ist der Gesamtbestand der überlieferten Korrespondenz des Kaisers wie seiner Regenten und führenden Räte zu verstehen - ihrer Korrespondenz untereinander und mit Dritten, insbesondere mit ihren Gesandten an auswärtigen Höfen oder bei wichtigen ständischen Versammlungen.

Einen Kernbereich dieser so verstandenen Politischen Korrespondenz bildete die Korrespondenz des Kaisers mit den Regenten. Bei ihnen handelte es sich, jedenfalls seit den ausgehenden zwanziger Jahren, zumeist um Angehörige der habsburgischen Dynastie - zwar nicht in Italien, wohl aber in Spanien, in den Niederlanden und im Reich: in Deutschland der Bruder Karls V. Ferdinand, in den Niederlanden die Tante des Kaisers Margarete und nach deren Tod (1530) die Schwester Karls V. Maria, verwitwete Königin von Ungarn, in Spanien seit 1529 die Gemahlin des Kaisers Isabella, nach ihrem Tode (1539) der Kaisersohn Philipp - bis 1543 freilich mit Unterstützung eines Regentschaftsrats aus hohen Würdenträgern der spanischen Reiche -, von 1548 bis 1551 Karls V. Tochter Maria und deren Gemahl Maximilian, der Sohn Ferdinands, dann erneut Philipp und schließlich, seit 1554, Juana, die jüngste Tochter des Kaisers. Diese dynastische Lösung des Regentschaftsproblems15 brachte es mit sich, daß gerade der Briefwechsel der habsburgischen Familienmitglieder untereinander einen Kernbereich der Politischen Korrespondenz Karls V. ausmacht. Es war deshalb nicht unverständlich, daß man sich auch bei der wissenschaftlichen Erschließung der Politischen Korrespondenz des Kaisers gerade auf diese Familienkorrespondenz konzentrierte. Die von der Kommission für neuere Geschichte Österreichs seit 1912 herausgegebenen "Korrespondenzen österreichischer Herrscher [Teil 1]: Die Korrespondenz Ferdinands I." beschränkt sich noch heute überhaupt auf die Familienkorrespondenz Ferdinands, und zwar stricto sensu, unter Ausschluß schon der Familienkorrespondenz Karls V., soweit es sich nicht gerade um den Briefwechsel des Kaisers mit Ferdinand selbst handelt 16. Daß eine solche Beschränkung mancherlei editorische Vorteile mit sich bringt, ist wohl richtig - ganz abgesehen davon, daß gerade die Edition der Familienkorrespondenz Ferdinands von ihren Anfängen bis heute von einer musterhaften editorischen Umsicht und Sorgfalt zeugt17; festzuhalten ist aber, daß es sich dabei nur um einen vergleichsweise engen und - unter dem Aspekt der politischen Funktion dieser Familienkorrespondenz - nicht immer sinnvollen Ausschnitt aus einem zusammengehörigen Quellenbestand handelt18.

Wenn der Kreis der Regenten des Kaisers in seinen verschiedenen Ländern prinzipiell klar umrissen ist19, so gilt das nicht in gleicher Weise von den führenden Räten Karls V., deren Korrespondenz in die Politische Korrespondenz des Kaisers einbezogen werden muß. Anders als bei den Regenten fehlt es hier weithin an einschlägigen Vollmachten und Instruktionen; auch an einheitlichen und signifikanten Ämtern und Titeln kann man sich nicht orientieren. Wichtige Hinweise geben immerhin die Politischen Testamente des Kaisers - vor allem die von 1543 und 1548 -, in denen er seinen Sohn Philipp über seine wichtigsten politischen Mitarbeiter und Diener ins Bild setzte20. Vor allem aber ergibt sich aus der Überlieferung der Korrespondenz selbst, welche Personen außer dem Kaiser und seinen Regenten in der Kommunikation des politischen Systems Karls V. eine maßgebliche Rolle spielten. Es waren dies - für die ersten Regierungsjahre - Karls Grand Chambellain Guillaume de Croy, Herr von Chièvres und Herzog von Arschot (1521), nach dessen Tod der Piemontese Mercurino Gattinara mit dem Titel eines Großkanzlers (1530), seit 1530 nebeneinander der Burgunder Nicolas Perrenot, Herr von Granvelle, Premier Conseillier des Kaisers (1550) und der Kastilier Francisco de los Cobos (1547), bei dem als Sekretär mehrerer der wichtigsten Consejos der spanischen Zentralverwaltung die Fäden der spanischen wie überhaupt der südeuropäischen und auch der Amerikapolitik des Kaisers zusammenliefen. Seit den späten vierziger Jahren und bis zum Ende der Regierungszeit Karls schließlich war Granvelles Sohn Antoine, Bischof von Arras, der wichtigste Berater des Kaisers; für die spanischen Angelegenheiten spielte nach Cobos' Tod Juan Vázquez de Molina eine vergleichbare Rolle21. Neben diesen sechs Männern gab es eine Reihe anderer, die mit engerem Aufgabenbereich oder für kürzere Zeit in der politischen Kommunikation des kaiserlichen Regierungssystems eine nicht unerhebliche Rolle spielten, ohne jedoch die Bedeutung der zuvor genannten zu erreichen: z.B. der für militärische Fragen immer wieder herangezogene Herzog von Alba, sodann Bernhard von Cles, Fürstbischof von Trient und oberster Kanzler Ferdinands (1539), in den fünfziger Jahren der Niederländer Viglius van Zwichem, späterer Präsident des Conseil d'état der Niederlande, in Spanien Gonzalo Pérez und für Reichsangelegenheiten der Reichsvizekanzler Georg Sigismund Seld.

Folgt man dem hier vorgeschlagenen, am Regierungssystem Karls V. orientierten Verständnis der Politischen Korrespondenz des Kaisers, so hat man es in dieser Korrespondenz mit einem nicht nur qualitativ bedeutsamen, sondern auch quantitativ erheblichen Bestand zu tun. Er dürfte sich, selbst wenn man nur die aus den habsburgischen Registraturen erwachsenen Korrespondenzbestände berücksichtigt, auf etwa 120.000 bis 130.000 Briefe belaufen. Daß es sich dabei z.T. um verschiedene Überlieferungsformen des gleichen Briefs handelt - um Konzepte etwa neben Ausfertigungen oder Kopien -, macht die Aufgabe der Erschließung dieses gewaltigen Quellenbestands kaum einfacher: Auch und gerade diese Mehrfachüberlieferungen ergeben sich ja erst aus der genauen und vergleichenden Erschließung der erhaltenen Korrespondenz insgesamt.



2. Prinzipien der Aufnahme der Politischen Korrespondenz Karls V. in Korrespondenzverzeichnisse ("Brieflisten")

Die im Rahmen des Forschungsvorhabens erstellten Verzeichnisse der Politischen Korrespondenz Karls V. stellen ein Basisresultat der Arbeit des Projekts dar, auf dem der Aufbau einer Zweitüberlieferung der Korrespondenz und erst recht deren weitergehende Aufbereitung mit Hilfe des Computers einschließlich der unterschiedlichen Register beruhen. Die für die Erstellung dieser Brieflisten maßgebenden Prinzipien - sowohl für die Auswahl der aufzunehmenden Stücke als auch für die formale Gestaltung der Verzeichnisse - sind deshalb für die gesamten Arbeitsergebnisse des Projekts wie für die Möglichkeiten ihrer wissenschaftlichen Nutzung von erheblicher Bedeutung. Sie seien deshalb im folgenden des genaueren dargestellt.

1. Auswahlprinzipien

Für die Auswahl der aufgenommenen Korrespondenzstücke ist grundsätzlich die oben gegebene Definition der Politischen Korrespondenz Karls V. maßgebend : Die politische Korrespondenz Karls V. umfaßt den gesamten Briefwechsel des Kaisers, seiner Regenten und vornehmsten Räte untereinander und mit Dritten, insbesondere mit den Gesandten an auswärtigen Fürstenhöfen und bei ständischen Versammlungen.

Diese Definition der Politischen Korrespondenz über den Kreis der Korrespondenzpartner bietet den Vorzug einer klaren und relativ einfachen Abgrenzung - ein gerade für die Praxis der Archivarbeit nicht gering zu schätzender Vorzug: Vor allem bedarf es im Einzelfall ja keiner langwierigen, mit schwierigen Fragen der Geschichte des Politik-Begriffs belasteten Prüfung und Begründung, ob und warum ein bestimmtes Korrespondenzstück zur Politischen Korrespondenz des Kaisers gehöre oder nicht.

Grenzfragen der Zuordnung sind freilich unvermeidlich.

Zunächst kann mitunter zweifelhaft sein, ob ein bestimmtes Schriftstück überhaupt als Korrespondenz anzusehen ist. Die praktische Bedeutung dieses Problems für die Arbeit an der Erschließung der Politischen Korrespondenz Karls V. ist zwar nicht sehr groß; insbesondere ist die - stets an bestimmte Adressaten gerichtete - Korrespondenz in aller Regel formal eindeutig zu bestimmen - im Unterschied etwa zu allgemeinen Mandaten oder sonstigen litterae patentes. Aber es fehlt doch nicht ganz an Ausnahmen: Stücke vor allem, bei denen schwer zu entscheiden ist, ob es sich nicht etwa bloß um Aktenvermerke im internen Verwaltungsverkehr der habsburgischen Zentralverwaltung handelt22. Auch gibt es Unsicherheiten bei einigen im Vergleich zur sonstigen Korrespondenz ungewöhnlich formlosen Mitteilungen, die vor allem zwischen den habsburgischen Geschwistern Karl, Ferdinand und Maria gewechselt wurden, wenn - und obwohl - sie sich am gleichen Ort befanden, wie z.B. anläßlich der spannungsvollen Verhandlungen in Augsburg 1550/51 über die Thronfolge im Kaisertum23. In solchen und ähnlichen Zweifelsfällen wurden die fraglichen Stücke stets aufgenommen; es schien richtig, hier nicht rigide auszugrenzen, zumal es sich gerade bei diesen Zweifelsfällen um mitunter sachlich höchst interessante Stücke handelte.

Anders dagegen wurde mit den Supplikationen verfahren. Schon die habsburgischen Registratoren des 16. Jahrhunderts haben die Supplikationen ja für gewöhnlich nicht den Beständen der Politischen Korrespondenz zugeordnet; vielfach wurden sie zur Beratung und Entscheidung überhaupt allererst in die strenge, ja: stereotype Form der Supplikationen gebracht und dann - wenn überhaupt - in dieser Form gesondert überliefert. Sofern Supplikationen gleichwohl zwischen die Bestände der Korrespondenz eingesprengt erscheinen, wurden sie deshalb nur berücksichtigt, soweit der Supplikant oder sein Anliegen von erkennbar erheblicher politischer Bedeutung waren - was freilich wiederum nicht ganz selten der Fall war, z.B. bei Bitten um Amtsverleihungen oder um Empfehlungen auf kirchliche Pfründen.

Auch für die Lösung eines anderen Problems war schon die habsburgische Registratur hilfreich: in der prinzipiellen Aussonderung nämlich der Justizakten. Obwohl Politik und Justiz in der Organisation der frühneuzeitlichen Staatswesen noch immer eng miteinander verbunden waren - nicht zuletzt in der vielfach bezeugten Kompetenz der zentralen Ratsgremien für politische wie für justizielle Agenden -, waren den Beteiligten die Besonderheiten des einen gegenüber dem andern Bereich doch durchaus bewußt. Für die zeitgenössischen Registratoren aber mochte sich eine entsprechende Sonderung der Akten um so eher nahelegen, als die regelmäßig viel stärker formalisierten gerichtlichen Verfahren zumeist ohnehin ganz andere Akten produzierten als die Verfahren der politischen Entscheidungsfindung und -durchsetzung. Wenn deshalb vereinzelt Justizakten zwischen der Politischen Korrespondenz liegen, so hat das seinen Grund zumeist - und noch deutlicher als bei den Supplikationen - in der politischen Bedeutung des speziellen Falles. Das gilt insbesondere für die gelegentlichen Korrespondenzen im Zusammenhang von Streitigkeiten über die Kompetenzen des Kammergerichts in den Niederlanden. Solche Stücke wurden denn auch durchweg aufgenommen. Anders dagegen wurde verfahren, wenn es sich um größere, etwa gar mehrere Faszikel umfassende Bestände handelte wie im Falle des Bestands "Staatenabteilungen: Deutsche Staaten. Württemberg/rote Serie" im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, der im wesentlichen Akten des Prozesses König Ferdinands gegen die Herzöge von Württemberg enthält; dieser Bestand wurde als Ganzes nicht berücksichtigt.

Soweit es sich um Finanzsachen handelte, wurde auf jede Ausgrenzung von Teilen der Korrespondenz verzichtet, auch wenn sie mitunter nur vergleichsweise nachgeordnete Finanzprobleme zum Gegenstand hat. Der Grund für diese Entscheidung liegt nicht nur in den - praktisch freilich sehr erheblichen - Schwierigkeiten einer Abgrenzung solcher Finanzkorrespondenz von einer eigentlich "politischen" Korrespondenz; entscheidend ist vielmehr, daß die Finanzagenden selbst, und zwar eben bis in Einzelfragen hinein, im habsburgischen Regierungssystem als eminent politisch galten, sozusagen als "Chefsache". Die Instruktionen und Restriktionen Karls V. für seine Regenten in den Niederlanden, in Spanien und im Reich geben dafür zahlreiche Belege24.

Auch die mancherlei Empfehlungsschreiben zugunsten Einzelner, etwa die Interzessionsschreiben Karls V. an den Papst wegen der Besetzung bestimmter kirchlicher Pfründen, wurden grundsätzlich aufgenommen - im Gegensatz u.a. zu Graf Looz-Corswarem, der bei seiner Verzeichnung der "Römischen Korrespondenz" in Simancas diese Interzessionsschreiben als unpolitisch und "privat" beiseite ließ25. Die neuere Forschung hat ja sehr deutlich gemacht, daß derartige Empfehlungen sehr oft einen durchaus politischen Sinn und Zweck hatten: als Instrument nämlich des Kaisers oder auch seiner Regenten, eine verläßliche Klientel im Lande zu schaffen und auszubauen, die die habsburgische Politik im kleinen wie im großen zu vertreten und durchzusetzen bereit war; sie gehören mithin zwingend zur Politischen Korrespondenz.

Nicht ganz befriedigend zu lösen war schließlich, und zwar aus Gründen der Geschichte des habsburgischen Regierungssystems selbst, das Problem der Aufgliederung bzw. Abgrenzung der Korrespondenz Ferdinands als Regenten für seinen kaiserlichen Bruder im Reich einerseits, als eigenständigen Landesherrn anderseits. Während alle anderen Regenten des Kaisers ihre gesamte politische und Rechtsmacht ausschließlich in Vertretung des Kaisers inne hatten und also auch ihr politisches Wirken mitsamt ihrer politischen Korrespondenz stets im Zeichen dieser Regentschaft für den Kaiser stand, war Ferdinand ja zugleich - jedenfalls seit Mitte der zwanziger Jahre - eigenständiger Landesherr der österreichischen Erblande, seit 1527 überdies böhmischer und ungarischer König. Nun gibt es zwar gewiß archivalische Bestände, in denen Ferdinand so gut wie ausschließlich als Landesherr des einen oder anderen seiner Herrschaftsgebiete oder eben als kaiserlicher Statthalter im Reich begegnet; aber das ist doch keineswegs immer so und gilt für wichtige Bestände auch der eigentlichen Reichsakten nur unter erheblichen Einschränkungen. Die Tatsache, daß die österreichische Kanzlei Ferdinands auch dessen Reichsangelegenheiten zu bearbeiten hatte - eine einigermaßen konsequente Sonderung der Kanzleien erfolgte ja erst im 17. Jahrhundert -, zeitigte ihre Folgen auch für die Registratur und damit noch für die heutige Ordnung der archivalischen Überlieferung.

Das Konstanzer Forschungsprojekt hat dieses Problem so zu lösen versucht, daß bestimmte Archivbestände, die mit einiger Sicherheit im wesentlichen oder doch vorwiegend der österreichischen bzw. böhmischen oder ungarischen Landesherrschaft Ferdinands zuzuordnen waren, als Ganzes nicht in die Erschließung der Korrespondenz einbezogen wurden - der bei weitem wichtigste Fall solcher Art ist der Bestand "Hungarica" des Haus-, Hof- und Staatsarchivs Wien26; in den überhaupt in die Erschließung einbezogenen Beständen aber wurde die Korrespondenz Ferdinands vollständig erfaßt, auch wenn es sich dabei nicht selten um spezifisch österreichische oder böhmische, mitunter auch ungarische Belange handelte.


2. Prinzipien der formalen Gestaltung

Die Korrespondenzverzeichnisse erfassen die zur Korrespondenz Karls V. gehörenden Briefe Stück für Stück nach deren äußeren Merkmalen, nämlich: nach laufender Nummer, archivalischem Fundort, Datum, Ausstellungsort, Absender, Empfänger und Überlieferungsform. Diese Merkmale unterliegen mehr oder minder starken Formalisierungen, die einerseits auf engem und gleichermaßen übersichtlichem Raum bei möglichst einfacher Benutzbarkeit ein möglichst hohes Maß von Informationen gewährleisten sollen und anderseits zugleich für das System der Datenverarbeitung geschaffen worden sind. Obgleich sich die Prinzipien der formalen Gestaltung dem kundigen Benutzer beim Umgang mit den Verzeichnissen zumeist ohne weiteres erschließen, erscheint es doch angebracht - auch zur Klärung möglicher Zweifelsfälle - sie an dieser Stelle systematisch darzulegen und zu begründen.


a) Laufende Nummer

Jedes Stück ist mit einer laufenden Nummer als der kürzesten eindeutigen Identifizierung des Stücks gekennzeichnet. Eine solche ID-Nummer ist nicht nur ein Erfordernis der Datenverarbeitung, sondern sie erleichtert als Kurzinformation z.B. in Anmerkungen und Kommentaren den Umgang mit dem Material ganz erheblich. Beilagen tragen die laufende Nummer des Stücks, dem sie beigelegt sind, mit einem zusätzlichen Buchstaben in alphabetischer Folge.


b) Archivalischer Fundort

Die Angabe für den archivalischen Fundort ist in einer sechsstelligen Zahl unter Weglassen der führenden Null verschlüsselt. Sie enthält Archiv, Bestand und eventuelle Unterabteilungen des Bestands. Die Aufschlüsselung ist der Liste der bearbeiteten Archiv- bzw. Bibliotheksbestände (S. 19ff.) zu entnehmen.

Der verschlüsselten Zahl folgt nach einem Bindestrich die Nummer des Faszikels und eventuell - mit einem Schrägstrich angeschlossen - des Konvoluts. Da es sich aus Gründen der Datenverarbeitung nahelegte, bei dieser Systemstelle ausschließlich Zahlen zu verwenden, mußten die gelegentlich vorkommenden Buchstaben in Faszikelbezeichnungen in Zahlen umgedeutet werden. So entspricht einem Faszikel 1a die Kennzeichnung 1.1 oder 6b die Kennzeichnung 6.2. Ganz analog wurde mit alphabetischen Konvolutbezeichnungen verfahren; auch solche - freilich nur selten vorkommenden - Konvolute, die im Archiv weder durch eine Zahl noch durch einen Buchstaben, sondern durch einen summarischen Hinweis auf den Inhalt gekennzeichnet sind, wurden in der Reihenfolge ihrer Überlieferung innerhalb der einzelnen Faszikel durch Zahlen gekennzeichnet.


c) Folien

Von jedem Stück sind Anfangs- und Endfolio angegeben, und zwar nach Möglichkeit mit genauer recto- und verso-Kennzeichnung. Bei einem Stück mit Beilagen stehen die Folien des Hauptbriefs an erster Stelle und anschließend in runder Klammer Anfangs- und Endfolio der Gesamtheit der Beilagen. Für den Fall, daß sich unter den Beilagen Stücke befinden, die zur Korrespondenz Karls V. gehören, sind diese mit entsprechender laufender Nummer auch als gesonderte Stücke erfaßt.

Bei falscher Folienlegung im Faszikel sind die Folien durchweg in der richtigen, d.h. in der dem Briefinhalt entsprechenden Reihenfolge aufgenommen. Sofern die Zahlen in der Folienspalte keine recto- und verso-Kennzeichnungen haben, handelt es sich - entsprechend der unterschiedlichen Praxis in den jeweiligen Archiven - um Seiten-, Bogen- oder Stückzählungen.


d) Rückvermerk

Rückvermerke sind, soweit vorhanden, gesondert erfaßt worden. Dabei gelten als Rückvermerke nicht nur die - üblichen - Adressen, sondern auch Vermerke wie "Lettres de la royne au roy des Romains de Bruxelles le XXIII de janvier 1547" oder "Translation". Alle diese Angaben sind auch dann als Rückvermerk angesehen und in der dafür vorgesehenen Spalte verzeichnet worden, wenn sie statt auf der Rückseite des Briefs auf einem gesonderten Umschlagblatt stehen und in der Folienlegung dem Brief voranstehen.


e) Datierung

Grundsätzlich werden alle Daten nach römischem Stil gegeben. Die nach altem Stil datierten Stücke wurden daher "umdatiert", wobei das Jahr in eckige Klammern gesetzt wurde. Es war - auch abgesehen von den Problemen der unterschiedlichen Jahresanfänge - nicht immer möglich, das Datum jedes in der Datierung unsicheren bzw. überhaupt - ganz oder teilweise - undatierten Stücks genau und zweifelsfrei zu bestimmen. In jedem Fall aber soll der Benutzer erkennen können, ob ein angegebenes Datum unverändert aus der Quelle übernommen oder aber von den Bearbeitern korrigiert bzw. erschlossen worden ist. Daher werden erschlossene bzw. korrigierte Daten oder Teildaten in eckige Klammern gesetzt und regelmäßig in einer Anmerkung begründet. Erhebliche Zweifel, die trotz aller Bemühungen bestehen blieben, sind durch ein Fragezeichen hinter dem Datum bzw. hinter dem zweifelhaften Datumsteil ausgedrückt worden.

Gründe der Datenverarbeitung und die notwendige Beschränkung des Platzes haben zu relativ strengen Formalisierungen geführt. Das Datum wird in der Reihenfolge Jahr, Monat,Tag gegeben. Dabei wird auf die Angabe des Jahrhunderts ebenso verzichtet wie auf die vielleicht übersichtlichere Darstellung des Monats in römischen Ziffern. Hat ein Stück mehrere Daten, so wird lediglich das letzte Datum verzeichnet, auf die früheren jedoch in der Anmerkung verwiesen.


f) Ausstellungsort

Ausstellungsorte werden, um dem Benutzer die Arbeit zu erleichtern, durchweg in moderner Schreibweise wiedergegeben. Maßgebend für Sprachform und Schreibung sind moderne internationale Atlanten, regelmäßig der "TIMES"-Atlas27, der sich wegen seines sehr ausführlichen Ortsverzeichnisses als besonders brauchbar erwiesen hat. Hilfsweise sind, namentlich für sehr kleine Orte, auch nationale Kartenwerke und Lexika herangezogen worden.

Abweichend von dieser allgemeinen Regel sind Orte in heute nicht deutschsprachigen Ländern, für die jedoch eine gängige deutsche Sprachform existiert (z.B. Brüssel, Antwerpen, Prag, Neapel), in dieser deutschen Sprachform aufgenommen. Entsprechend ist für Orte in heute zweisprachigen Gebieten regelmäßig die deutsche Sprachform gewählt worden (also: Brixen statt Bressanone).

Abgegangene Orte, für die es folglich keine moderne Schreibweise gibt, werden in der Sprachform der Quellen selbst gegeben. Ausstellungsorte, die mit Hilfe der konsultierten Kartenwerke, Itinerare und Lexika nicht identifiziert werden konnten, sind ebenfalls unmittelbar aus der Quelle übernommen und in Anführungszeichen gesetzt worden.


g) Absender und Empfänger

In den Quellen selbst erscheinen Absender und Empfänger regelmäßig nur mit ihrem Eigennamen oder nur mit Namen und Titel ihrer Herrschaft bzw. ihres Amtsbereichs, nur gelegentlich in beiden Formen. Soweit es ein vertretbarer Arbeitsaufwand zuließ, ist versucht worden, über die Empfänger- und Absenderangeben der Briefe hinaus zu eindeutigen Identifizierungen der Personen zu gelangen - einerseits durch die Zuordnung von Herrschafts- und Amtsbezeichnungen zu den Eigennamen der jeweiligen Träger eines Titels oder Amts, anderseits durch Ergänzungen von Vornamen, Titeln oder Ordnungszahlen. Diese Zusätze der Bearbeiter sind - analog dem Verfahren der Datierung - in eckige Klammer gesetzt.

Sofern Personen durch ihre Titel und Herrschaften (Orte, Territorien usw.) gekennzeichnet sind, sind diese Herrschaften, um ihre geographische Identifizierung zu erleichtern, in genauer Analogie zur Angabe der Ausstellungsorte aufgeführt, d.h. nach Möglichkeit grundsätzlich in moderner Schreibung. Auch die Titel sind dabei, soweit möglich, in ihrer deutschen Form aufgenommen. Dabei gelten folgende Abkürzungen:

A Abt KO Koadjutor
AM Administrator KOM Komtur, Commandeur
B Bischof L Legat
BA Baron LG Landgraf
BG Burggraf LC Licentiat
D Don M Marquis
DK Dekan MA Magister, Maître
DO Doge MG Markgraf
DR Doktor MR Messire, Micer, Messer
EA Earl N Nuntius
EB Erzbischof O Stadtobrigkeit
EH Erzherzog P Propst
F Fürst PA Pascha
FR Frater PG Pfalzgraf
G Graf PL Prälat
GF Großfürst PR Prior
GM Großmeister RI Ritter
GS Gesandter S Sultan
H Herzog SH Schah
HR Herr SR Signoria
K König VC Vicomte
KA Kaplan VK Vizekönig
KAP Kapitän W Woiwode
KD Kardinal Z Zar
KF Kurfürst    

Die Bildung der weiblichen Form erfolgt durch das Anhängen von F an den jeweiligen Titel (z.B. G-F, K-F). Die Pluralbildung erfolgt durch Verdoppelung des letzten Buchstabens.

Eigennamen, die nicht auf geographische Begriffe zurückzuführen sind, insbesondere bürgerliche Namen, sind grundsätzlich in der Namensform und Schreibweise der Quelle selbst aufgenommen. Sie können daher, anders als Herrschaftsnamen, in den Korrespondenzlisten in unterschiedlichsten Schreibungen erscheinen.

Vornamen sind grundsätzlich nur in einer Namensform (in der Terminologie des Verweisregisters: in der "Stammform") aufgenommen. Davon abweichende Namensformen sind in der Regel durch die in eckige Klammer gesetzte Stammform ersetzt. "Dr. Jorg Gienger" erscheint demnach in der Briefliste als "Gienger [Georg] Dr", also genauso, als sei in der Quelle sein Vorname gar nicht genannt. Abweichende Schreibungen werden als solche jedoch dann aufgenommen, wenn die betreffende Person in der Quelle nur mit ihrem Vornamen in dieser abweichenden Schreibung vorkommt. Dasselbe gilt für besonders häufig vorkommende, insbesondere vom Träger des Namens selbst verwendete Schreibungen des Vornamens, z.B. "Hessen, Philips LG" (neben der Stammform "Hessen, Philipp LG").

Einige Personenkreise sind von den hier dargelegten Aufnahmeprinzipien von vornherein ausgenommen worden. Das betrifft zunächst die Mitglieder des Hauses Habsburg selbst. Sie sind mit der deutschen Namensform ihres Vornamens aufgenommen. Da manche Vornamen in der Familie mehrfach vorkommen, sind gegebenenfalls, um Mißverständnisse zu vermeiden, Erläuterungen hinzugefügt, z.B.: "Maria, T. (= Tochter) Karls". Sofern die Töchter Karls und seiner Geschwister in fremde Dynastien einheirateten, sind sie für die Zeit nach ihrer Eheschließung regelmäßig unter ihrem neuen Herrschaftstitel aufgeführt, also z.B. "Margarete, T. Karls" als "Florenz, Margarete H-F" bzw. als "Camerino, Margarete H-F" und schließlich als "Parma, Margarete H-F". Die Päpste werden stets mit ihrem offiziellen Papstnamen und offizieller Zählung in römischen Ziffern aufgenommen, also: "Leo X." Schließlich sind die Namen einiger weniger Räte Karls V. standardisiert worden, nämlich: Gattinara, Granvelle, Cobos, Arras B.

Sind Absender bzw. Empfänger abgrenzbare Personengruppen, so sind sie mit einem entsprechenden Sammelbegriff gekennzeichnet, gegebenenfalls also durch den Namen der betreffenden Behörde. Handelt es sich um sonstige Mehrheiten von Personen, so werden diese nach Möglichkeit einzeln aufgeführt; aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die einzelnen Personen dann durchnumeriert.

Bei Instruktionen gilt in jedem Fall der Aussteller als Absender und der Instruierte als Empfänger, und zwar auch dann, wenn es sich um eine ostensible Instruktion handelt, die der Instruierte dem Verhandlungspartner offenlegen bzw. übergeben sollte. Daß es sich bei einem Stück der Korrespondenz um eine Instruktion handelt, wird jeweils eigens angemerkt.


h) Überlieferungsform

Die Kennzeichnung der Überlieferungsform folgt zunächst der üblichen Unterscheidung in Konzepte (Minuten: M), Ausfertigungen (A) und Kopien (K). Da diese grobe Unterscheidung es nicht erlaubt, die - auch für den Benutzer wichtige - Formenvielfalt der Quellen hinreichend zu erfassen, ist die Kennzeichnung der Überlieferungsform weiter ausdifferenziert worden. So kann es unter mancherlei - formalen wie inhaltlichen - Gesichtspunkten nützlich sein, von vornherein zu erkennen, ob Ausfertigungen oder auch Konzepte ganz oder teilweise eigenhändig geschrieben sind. Auch der Hinweis, ob Ausfertigungen ganz oder teilweise chiffriert sind und ob eine Dechiffrierung unmittelbar dabei liegt, sei sie nun marginal, interlinear oder auf besonderem Blatt, kann aus arbeitsökonomischen Gründen sehr wichtig sein.

Schließlich sei noch auf zwei Formen der Überlieferung hingewiesen, die grundsätzlich auch unter K subsumiert werden könnten, jedoch wegen ihres anderen, je spezifischen Quellenwerts gesondert ausgewiesen sind. Zum einen handelt es sich dabei um die Form des "Sommaire"(S), worunter zeitgenössische Inhaltsangaben ganzer Korrespondenzreihen zwischen zwei Korrespondenten oder auch einzelner Stücke oder sogar wörtliche Auszüge aus einem Einzelstück zu verstehen sind; diese Sommaires können insbesondere dann wichtig werden, wenn sie die einzige Form sind, in der uns ein Brief überhaupt überliefert ist. Zum andern handelt es sich um die nicht zeitgenössischen Kopien, vor allem solche, die Wynants und seine Mitarbeiter Ende des 18. Jahrhunderts angefertigt haben (WK).

Im einzelnen gelten folgende Abkürzungen für die Überlieferungsformen:

A Ausfertigung
AC komplett chiffrierte Ausfertigung ohne Dechiffrierung
Ac zum Teil chiffrierte Ausfertigung ohne Dechiffrierung
AC+D komplett chiffrierte Ausfertigung mit Dechiffrierung
Ac+d zum Teil chiffrierte Ausfertigung mit Dechiffrierung
Ace zum Teil chiffrierte Ausfertigung mit eigenhändigen Teilen, ohne Dechiffrierung
Ace+d zum Teil chiffrierte Ausfertigung mit eigenhändigen Teilen, mit Dechiffrierung
AE eigenhändige Ausfertigung
Ae Ausfertigung mit eigenhändigen Teilen
D einzeln liegende Dechiffrierung
K Kopie
KC komplett chiffrierte Kopie ohne Dechiffrierung
Kc zum Teil chiffrierte Kopie ohne Dechiffrierung
KC+D komplett chiffrierte Kopie mit Dechiffrierung
Kc+d zum Teil chiffrierte Kopie mit Dechiffrierung
M Konzept (minute)
ME eigenhändiges Konzept
Me zum Teil eigenhändiges Konzept
S Sommaire
WK Wynants-Kopien und andere nicht zeitgenössische Kopien

i) Anmerkungen

Die Anmerkungen bilden den am wenigsten formalisierten Teil der gesamten Publikation. Hier ist denn auch den einzelnen Bearbeitern relativ freie Hand gelassen worden - bei der Entscheidung, wann sie Anmerkungen für nützlich befanden, und auch bei der formalen Ausgestaltung der Anmerkungen. Gleichwohl sind auch hier durchweg gewisse Regeln beachtet worden. So werden regelmäßig im Falle von Instruktionen und Apostilles diese Sonderformen der Korrespondenz eigens angemerkt. Die Erschließung von Daten und Datumsteilen sowie die Erschließung von Personen als Absender bzw. Empfänger (nicht aber von einzelnen Namensteilen) sind ebenfalls regelmäßig in einer Anmerkung begründet worden. Und schließlich sind überlange Informationen der Brieflisten, die das System der Datenverarbeitung sprengten, in den Anmerkungen aufgefangen worden - z.B. in dem Fall, daß ein Brief mehrere Daten hat, die nicht alle in die dafür vorgesehene Spalte passen; ganz analog kann es sein, daß bei Mehrheiten von Absendern bzw. Empfängern diese nicht alle in der vorgesehenen Spalte Platz haben.

Darüber hinaus sind auch andere Informationen in die Anmerkungen aufgenommen worden, die den Bearbeitern für die Benutzung der Korrespondenzverzeichnisse im Einzelfall hilfreich erschienen. Dazu gehört z.B. die Angabe bereits vorhandener Drucke eines Stücks; indessen ist bei dieser Art von zusätzlichen Hinweisen weder Vollständigkeit noch Einheitlichkeit angestrebt worden28.




1 Gekürzte und überarbeitete Fassung des von den Autoren unter dem Titel "Die Politische Korrespondenz Kaiser Karls V. Beiträge zu ihrer wissenschaftlichen Erschließung" publizierten Arbeitsberichts in: Karl V. Politik und politisches System. Berichte und Studien aus der Arbeit an der Politischen Korrespondenz des Kaisers, hrg.v. H. Rabe, Konstanz 1996, S. 11-39.

2 Besonders nachdrücklich in diesem Sinne bereits H. BAUMGARTEN, Geschichte Karls V., Bd. 3, Stuttgart 1892, Vorwort S. V. Im Anschluß an BAUMGARTEN forderte dessen Schüler P. KALKOFF auf dem 6. Deutschen Historikertag in Halle a.d.S. 1900 als "das nächste und dringendste Bedürfnis der deutschen Geschichtsforschung im Bereich des 16. Jahrhunderts" ein großes Unternehmen zur Veröffentlichung der Politischen Korrespondenz Karls V.: Bericht über die 6. Versammlung deutscher Historiker zu Halle a.d.S., Leipzig 1900, S. 34-36. Ein derartiges Editionsvorhaben kam dann zwar nicht zustande, aber das Problem der - wie immer gearteten - Erschließung der Politischen Korrespondenz Karls V. blieb doch aktuell; noch die Forschungen K. BRANDIS knüpften unmittelbar an die von BAUMGARTEN und KALKOFF angestoßene Diskussion an. Vgl. K. BRANDI, Die politische Korrespondenz Karls V. Alte und neue Editionspläne. (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. [Teil] I). In: Nachr.d.Ges.d.Wiss. zu Göttingen, Phil.-Hist.Kl. 1930, Göttingen 1930, S. 250-258.- Zu Beginn der 80er Jahre hat insbesondere H. LUTZ - nun freilich schon auf Grund von Ergebnissen auch des Konstanzer Forschungsvorhabens - auf die politische Korrespondenz des Kaisers hingewiesen, die sich "je länger desto mehr als ein methodischer Angelpunkt erster Ordnung für zahlreiche Aspekte des politischen, administrativen, ökonomischen und sozialen 'Systems'" erweise: Das römisch-deutsche Reich im politischen System Karls V., hrg. von H. LUTZ (Schrr.d.Hist.Kollegs Kolloquien 1), München 1982, S. 271. Vgl. auch H. RABE, Elemente neuzeitlicher Politik und Staatlichkeit im politischen System Karls V. Bemerkungen zur spanischen Zentralverwaltung und zur Politischen Korrespondenz des Kaisers, ebda. S. 161-187.

3 Die wichtigsten der frühen Editionen stammten von K. LANZ: Correspondenz des Kaisers Karl V. Aus dem Kgl. Archiv und der Bibl. de Bourgogne zu Brüssel, 3 Bde., Leipzig 1844-1846; Staatspapiere zur Geschichte Kaiser Karls V. Aus dem Kgl. Archiv und der Bibl. de Bourgogne in Brüssel, Stuttgart 1845; Aktenstücke und Briefe zur Geschichte Kaiser Karls V. Aus dem K.K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien (Monumenta Habsburgica, hrg. von der Hist. Commission der Kaiserl. Ak.d.Wiss., 2. Abt. Bd. 1), Wien 1853. Daneben verdient insbesondere die für ihre Zeit vorzügliche Edition von Ch. WEISS, Papiers d'état du Cardinal de Granvelle d'après les manuscrits de la bibliothèque de Besançon, Bd. 1-4, Paris 1841-1843, hervorgehoben zu werden.

4 Der vielleicht früheste Beleg ist der in Anm. 1 erwähnte Editionsantrag von P. KALKOFF (1900); eher beiläufig erscheint der Begriff wenig später im Vorwort zu: Korrespondenzen österreichischer Herrscher [Teil I:] Die Korrespondenz Ferdinands I., Bd. 1: Familienkorrespondenz bis 1526, bearb. v. W. BAUER (Veröfftl. der Kommission für neuere Gesch. Österreichs 11), Wien 1912 [Neudruck 1970]. Selbstverständlich ist die Rede von der "Politischen Korrespondenz Karls V." dann bei K. BRANDI: Die politische Korrespondenz Karls V. Alte und neue Editionspläne (wie in Anm. 1). - Schon vor der Übernahme des Begriffs zur Bezeichnung der Korrespondenz Karls V. hatte er übrigens in eine große Edition reichsstädtischer Quellen des 16. Jahrhunderts Eingang gefunden - hier nun freilich zur Bezeichnung nur eines, eben des "politischen" Teils der reichsstädtischen Korrespondenz: Politische Correspondenz der Stadt Straßburg im Zeitalter der Reformation, hrg. von H. VIRCK/O. WINCKELMANN/H. GERBER/W. FRIEDENSBURG, 5 Bde., Straßburg bzw. Heidelberg 1882-1933. In ähnlicher Weise einschränkend verstand den Begriff E. BRANDENBURG (Hrg.), Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 1, Leipzig 1900 [Neudruck 1982]), mit expliziter Begründung dazu in der Einleitung des Bandes, S. XVI. - KALKOFF selbst (ebda. S. 35f.) hatte übrigens von der "politischen Korrespondenz" Karls V. noch eine "politische Korrespondenz im engeren Sinne" unterscheiden wollen, zu der dann Korrespondenzen in Verwaltungs-, Kriegs-, Finanz- und Personalsachen nicht gehören sollten; diese Unterscheidung spielte jedoch in der Folge keine Rolle mehr.

5 Vgl. die in Anm. 1 und 2 genannten Editionen und Darstellungen von LANZ, WEISS und BAUMGARTEN; ähnlich W. MAURENBECHER, Karl V. und die deutschen Protestanten 1545-1555, Düsseldorf 1865, Anhang; W. BRADFORD, Correspondence of the Emperor Charles V and His Ambassadors at the Courts of England and France, London 1850; dazu auch die lange Reihe der Calendars of Letters, Despatches, and State Papers Relating to the Negociations between England and Spain, London 1862ff.

6 So ausdrücklich W. BAUER in der Einleitung zu seiner Edition der Familienkorrespondenz Ferdinands, Bd. 1 [wie Anm. 1], S. XVII: "Der Inhalt der meisten Schreiben - von den wenigen abgesehen, die der Etikette ihren Ursprung verdanken - drehen sich vornehmlich um Fragen der Politik. So ist die habsburgische Familienpolitik jener Tage der Leitgedanke, der diese Briefe ideell miteinander verbindet, und auch sozusagen die historische Berechtigung ihrer Zusammenfassung zu einem einheitlichen Ganzen".

7 Vgl. z.B. Garcia Loaysa. Briefe an Kaiser Karl, geschrieben von seinem Beichtvater, hrg. von G. HEINE, Berlin 1848. Selbst bei Todesfällen oder anderen wichtigen Ereignissen in der Familie wurde diese Schranke kaum jemals durchbrochen, übrigens auch nicht bei den Geschwistern des Kaisers, abgesehen allenfalls von einigen Briefen oder wenigstens Teilen von Briefen Marias.

8 K. BRANDI, Die politische Korrespondenz Karls V. Alte und neue Editionspläne [wie Anm. 1], insbes. S. 254: "...die Korrespondenz des Kaisers, soweit sie teils von seinen deutschen, französischen und spanischen Sekretären, teils von ihm eigenhändig geführt worden ist". Etwas weniger restriktiv als diese sehr frühe Äußerung Brandis - sie stammt aus dem Jahre 1913 - nimmt sich sein 1. Bericht über seine bzw. F. WALSERs Verzeichnisse der Politischen Korrespondenz Karls V. in Wien aus, vor allem durch die Einbeziehung der "Begleitkorrespondenzen der vornehmsten Räte", und zwar auch mit den auswärtigen Höfen: K. BRANDI, Die Überlieferung der Akten Karls im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. Erster Bericht (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V [Teil] IV). Nachr.d.Ges.d.Wiss. in Göttingen, Phil.-Hist. K. 1931, Göttingen 1931, S. 247. Von der Korrespondenz der Regenten, selbst mit den Räten des Kaisers, war jedoch auch hier noch nicht die Rede.

9 K. BRANDI, Die Überlieferung der Akten Karls V. im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. 1. Bericht (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. [Teil] IV), S. 247-254. - Wenige Jahre später bekannte BRANDI sogar, daß eine strikte Beschränkung auf die persönliche Korrespondenz des Kaisers ohne Rücksicht auf die "Begleitkorrespondenzen" eine "unverzeihliche Verknöcherung" bedeuten würde: Die Überlieferung der Akten Karls V. im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. 4.Bericht (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. [Teil] XI). In: Nachr.d.Ges.d.Wiss. zu Göttingen. Phil.-Hist.Kl. 1933, Göttingen 1933, S. 515. Die Kriterien zur Bestimmung und Auswahl dieser "Begleitkorrespondenz" blieben freilich vage.

10 A. HASENCLEVER, Die Überlieferung der Akten Karls V. in Pariser Archiven und Bibliotheken (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. [Teil] X). In: Nachr.d.Ges.d.Wiss. zu Göttingen, Phil.-Hist.Kl. 1933, Göttingen 1933, S. 437.

11 O.A. Graf LOOZ-CORSWAREM, Die römische Korrespondenz in Madrid und Simancas (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. [Teil] XIII). In: Nachr.d.Ges.d.Wiss. zu Göttingen, Phil.-Hist.Kl. 1935, Göttingen 1935, S. 110.

12 Zum Folgenden vgl. H. RABE, Elemente neuzeitlicher Politik und Staatlichkeit im politischen System Karls V. [wie Anm. 1]. - H. RABE/P. MARZAHL, 'Comme représentant nostre propre personne'- Regentschaften und Regentschaftsordnungen Kaiser Karls V. In: Karl V. Politik und politisches System [wie Anm. 1], S. 71-94.

13 F. WALSER, Die spanischen Zentralbehörden und der Staatsrat Karls V. Grundlagen und Aufbau bis zum Tode Gattinaras. Bearb., ergänzt und hrg. von R. WOHLFEIL (Abh.d.Ak.d.Wiss. in Göttingen, Phil.-Hist.Kl., 3. Folge, Bd. 43), Göttingen 1959.

14 M. LUNITZ, Diplomatie und Diplomaten im 16. Jahrhundert. Studien zu den ständigen Gesandten Kaiser Karls V. in Frankreich. Diss. phil. Konstanz 1987 (Konstanzer Dissertationen 213, 1988).

15 H. RABE/P. MARZAHL, 'Comme représentant nostre propre personne' [wie Anm. 11], passim.

16 Das Vorwort der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs zum ersten Band der Familienkorrespondenz Ferdinands [wie Anm. 3], S. VI, formulierte lapidar: "Eine weitergehende Berücksichtigung der hochwichtigen politischen Korrespondenz Karls V. war schon durch die klar umrissenen Aufgaben der Kommission verwehrt". Der Satz dokumentiert zugleich die Abkehr der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bzw. der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs von ihrem früheren Engagement für die Geschichte Karls V., das den 1853 erschienenen ersten und einzigen Band der "Aktenstücke und Briefe zur Geschichte Karls V., hrg. von K. LANZ (vgl. Anm. 2), getragen hatte - eine nicht unproblematische Abwendung von der europäischen und Reichsgeschichte hin zur österreichischen Geschichte im engeren Sinne.

17 Einen guten Eindruck von dieser Umsicht und Sorgfalt gibt insbesondere die Einleitung von H. WOLFRAM und Chr. THOMAS zum 3. Band der Familienkorrespondenz Ferdinands, Wien 1983, S. XVII-CVII.

18 Entsprechendes gilt von der - an sich ebenfalls durchaus sinnvollen - Ausgabe der Briefe Maximilians während seiner Zeit als Regent in Spanien an den Kaiser: R. RODRIGUEZ RASO (Hrg.), Maximiliano de Austria, gobernador de Carlos V en España. Cartas als emperador, Madrid 1963.

19 Einen Sonderfall der Regentschaft bildete das Miteinander Ferdinands und des Zweiten Reichsregiments in der Vertretung des Kaisers im Reich 1522-1530. Über die Geschichte des Reichsregiments, insbesondere über das komplizierte rechtliche und politische Verhältnis Ferdinands und des Reichsregiments zueinander, zum Kaiser und zu den Reichsständen war freilich bis vor wenigen Jahren kaum etwas Zuverlässiges bekannt. Eine Konstanzer Dissertation von Chr. ROLL, "Das Zweite Reichsregiment 1521-1530 (= Forschungen zur Deutschen Rechtsgeschichte 15), Köln/Wien/Weimar 1996 hat hier jetzt aber gründlichen Wandel geschaffen. Die Arbeit zeigt sehr deutlich, daß Karl V. allein Ferdinand, nicht aber das Reichsregiment als sein alter ego "comme représentant en nostre propre personne" ansah - wenngleich in mancherlei Bindungen an das Reichsregiment; Korrespondenzen des Regiments ohne Beteiligung Ferdinands sollte man deshalb grundsätzlich nicht zur Politischen Korrespondenz Karls V. rechnen.

20 K. BRANDI, Die Testamente und politischen Instruktionen Karls V., insbesondere diejenigen der Jahre 1543/44 (= Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. [Teil] XII). In: Nachr.d.Ges.d.Wiss. zu Göttingen, Phil.-Hist.Kl. 1935, Göttingen 1936, S. 31-107. Ergänzend dazu: B. BEINERT, Die Testamente und politischen Instruktionen Karls V. für den Prinzen Philipp. In: Karl V. Der Kaiser und seine Zeit, hrg. von P. RASSOW und F. SCHALK, Köln 1960, S 21-37; B. BEINERT, El Testamento político de Carlos V de 1548. In: Homenaje de la Universidad de Granada a Carlos V, Granada 1958, S. 209-218.

21 Die bis heute wohl am besten ausgewogene Darstellung der viel umstrittenen politischen Rolle Chièvres' findet man bei A. WALTHER, Die Anfänge Karls V., Leipzig 1911. - Zu Gattinara: I.M. HEADLEY, The Emperor and His Chancellor. A Study of the Imperial Chancellery under Gattinara, Cambridge 1983. - Für Granvelle fehlt eine größere Monographie; einstweilen immerhin M. VAN DURME, A propos du quatrième centenaire de la mort de Nicolas Perrenot de Granvelle (Bibliothèque d'Humanisme et Renaissance 13), 1951. - Zu Cobos: H. KENISTON, Francisco de los Cobos. Secretary of the Emperor Charles V, Pittsburg 1960. - Zum jüngeren Granvelle: M. VAN DURME, Antoon Perrenot, bisschop van Atrecht, Kardinaal van Granvelle, minister van Karel V en van Filips II (1517-1586), Brussel 1953. - Zu Júan Vázquez, einem Neffen Cobos', finden sich mancherlei Informationen in KENISTONs Cobos-Biographie; im übrigen vgl. J.A. ESCUDERO, Los secretarios de Estado y del espacho (1474-1724), 4 Bde., Madrid 1969.

22 Schöne Belege dafür liefert z.B. der Faszikel Belgien PA 58 im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, bes. fol. 181r, 265r-266v.

23 Beispiele dafür im HHStA Wien, Belgien PA, Fasz. 84 (alt). Von ähnlich formloser Breviloquenz - ohne Datum, Anrede und Unterschrift, mit einem Gute-Nacht-Gruß als einziger Courtoisie - ist ein in demselben Bestand Fasz. 22 (alt), fol. 384r erhaltenes Stück, bei dem es sich nach Schrift, Inhalt und Aktenzusammenhang um ein eigenhändiges Billet Charles' de Poupet, Herrn von La Chaux, an Gattinara vom Abend des 13. August 1529 handelt.

24 Wichtige Quellen dazu bei H. RABE/P. MARZAHL, 'Comme représentant nostre propre personne' [wie Anm. 11].

25 O.A. Graf LOOZ-Corswarem, Die römische Korrespondenz in Madrid und Simancas [wie Anm. 10], S. 112.

26 Gerade dieser umfängliche Bestand verdiente freilich eine sorgfältige Erschließung; insbesondere die hier überlieferten Korrespondenzen zwischen Ferdinand und seiner Schwester Maria, der Königinwitwe von Ungarn, gehen über den engeren Bereich der ungarischen Agenden oft weit hinaus.

27 The Times Atlas of the World. Comprehensive Edition. Prod. and publ. by The Times etc., Edinburgh 1968 (mehrere Neudrucke).

28 Die von den vorstehenden Richtlinien für die formale Ausgestaltung der Korrespondenzlisten z.T. abweichenden Prinzipien für das Register der in der Korrespondenz zwischen Karl V. und seinem Bruder Ferdinand (HHStA Wien, Hss. blau 595-597) vorkommenden geographischen und Personennamen sind in der Vorbemerkung zu diesem Register (Bd. 20 des Gesamtwerks, S. 1*f.) dargelegt.